Ergänzung zum 406. Newsletter
Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchsinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Kita nicht besuchen.
Bei leichten Erkältungssymptomen ist der Besuch der Kindertagesstätte nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-Cov-2 vorgelegt wird.
Kinder mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache dürfen die Kindertagesstätte auch weiterhin ohne Testergebnis besuchen.
Ist ein Kind wieder vollständig genesen, darf es die Kindertagestätte auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder besuchen.
Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist dann notwendig, wenn das Kind die Kindertageseinrichtung trotz leichter Symptome besuchen möchte.